Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion fordert die sofortige Aufhebung der Brandenburgischen Landesdüngeverordnung und damit die Aussetzung des Grundwasserschutzes in nitratbelasteten Gebieten, basierend auf Kritik an der Methodik der 'Roten Gebiete'.
- Aufhebung der Düngeverordnung mit sofortiger Wirkung
- Aussetzung der Roten-Gebiete-Ausweisung bis zur Rechtskorrektur
- Forderung nach Verursachergerechtigkeit bei Nitrateinträgen
- Anerkennung gewässerschonender Bewirtschaftung
- Überprüfung aller Messstellen und öffentliche Zugänglichkeit
maschinell erstellt · nicht geprüft
Note und Empfehlung stammen von einem Sprachmodell, das den Antrag an der Gemeinwohl-Matrix 2.0 misst — sie sind weder amtlich noch von der Gemeinwohl-Ökonomie geprüft. Grenzen der Bewertung
Der Antrag widerspricht fundamental den GWÖ-Werten Ökologische Nachhaltigkeit (C3 — Förderung ökologischen Verhaltens, D3 — Ökologische Gestaltung der öffentlichen Leistung, E3 — Verantwortung für ökologische Auswirkungen) und Soziale Gerechtigkeit (D4 — Soziale Gestaltung der öffentlichen Leistung), da er die Aufhebung einer Umweltschutzverordnung fordert, die Grundwasserschutz und Nitratbelastung reguliert. Er untergräbt die Verantwortung für Natur und zukünftige Generationen (E3: −−) und gefährdet die Daseinsvorsorge durch potenzielle Trinkwasserverunreinigung (D3: −−, D4: −−). Die Forderung nach 'realitätsnahen Regelungen' ohne klare ökologische Zielvorgaben entzieht sich der Verursacherprinzip- und Vorsorgeorientierung der GWÖ.
Was bedeutet das?
Rote Ampel. Dieser Antrag widerspricht zentralen Gemeinwohl-Werten: Er schwächt insgesamt mehr Werte als er stärkt. Die Note (2.0 von 10) ist der GWÖ-Score — je niedriger, desto kritischer.
Die wichtigsten Fachbegriffe sind im Glossar kurz erklärt.
Zitat-Satz: „Der Antrag 8/2137 erhält im GWÖ-Antragsprüfer einen Gemeinwohl-Score von 2.0 von 10 (Ablehnen), Bewertungs-Sicherheit hoch."
Trifft diese automatische Einschätzung zu?
Die Rückmeldung gilt der Bewertung auf dieser Seite, nicht dem Antrag. Das ist keine Abstimmung über den Antrag.
Stärkster Wert — Stärken
Forderung nach Transparenz bei Messstellen (Punkt 5); Einbindung berufsständischer Verbände (Punkt 6)
Schwächster Wert — Schwächen
Aufhebung einer Umweltschutzverordnung ohne Ersatz; Ignorieren des Grundwasserschutzes als Menschenrecht
Für Expert:innen: Gemeinwohl-Matrix 2.0 · 25 Felder
Für Expert:innen: Bewertungs-Kontext (Wahlperiode, Regierung, Methoden-Version)
Für Expert:innen: Programm-Treue pro Fraktion
Wahlprogramm 7/10
Der Antrag korrespondiert mit dem CDU-Wahlprogramm Brandenburg 2024 zur Landwirtschaft (S. 44–45) und zum Bürokratieabbau (S. 9), insbesondere bei der Kritik an unklaren Verfahren und der Forderung nach Rechtssicherheit. Allerdings fehlt jeglicher Bezug zur 'Schöpfungsverantwortung' oder ökologischen Nachhaltigkeit aus dem Grundsatzprogramm — der Antrag stellt Umweltschutz hintan.
Parteiprogramm 6/10
Das CDU-Grundsatzprogramm 2024 betont 'Schöpfungsverantwortung' und 'umweltfreundliche Landwirtschaft' (S. 70), aber auch 'Rechtssicherheit' und 'Verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien'. Der Antrag priorisiert Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit über ökologische Verantwortung — ein partieller, nicht vollständiger Bezug.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 1/10
Der Antrag widerspricht zentralen SPD-Kernpositionen: Das Wahlprogramm Brandenburg 2024 verankert explizit 'Landwirtschaft im Einklang mit Natur und Umwelt' (S. 36), 'Wasser als Schwerpunktthema' (S. 37) und 'Klimaanpassung' durch wasserbauliche Maßnahmen (S. 37). Die Aufhebung der Düngeverordnung untergräbt diese Ziele systematisch.
Parteiprogramm 2/10
Das Hamburger Programm (2007) verankert 'Natur hat für uns Eigenwert' und 'effektiven Schutz der Meere und Küstenregionen' (S. 51). Der Antrag ignoriert diesen Eigenwert völlig und setzt ökonomische Interessen über ökologische Integrität — fundamentaler Widerspruch.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 3/10
Der BSW fordert zwar Bürokratieabbau (S. 38) und kritisiert 'überbordende Bürokratie' (S. 38), aber gleichzeitig bekennt er sich klar zur 'flächendeckenden Landbewirtschaftung', 'Keine weitere Versiegelung von landwirtschaftlicher Nutzfläche' (S. 40) und zur Integration von 'Klimaschutz und erneuerbaren Energien' (S. 39). Die Aufhebung der Düngeverordnung gefährdet Wasserqualität und Klimaziele — marginaler Bezug nur über Bürokratiekritik.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Was am Antrag besser werden könnte Verbesserungsvorschläge (Redline-Format) Verbesserungsvorschläge mit Begründung & GWÖ-Bezug Verbesserungsvorschläge — sofort übernehmbar
Diese Vorschläge hat ein Sprachmodell erzeugt. Sie sind nicht im Parlament eingebracht worden. Im Vorschlagstext ist grün unterlegt, was neu hinzukäme, und durchgestrichen, was entfiele.
Im Antrag steht
setzt aus Gründen der Rechtskonformität die Landesdüngeverordnung mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Vorschlag
Stärkt GWÖ-Felder D3 — Ökologische Gestaltung der öffentlichen Leistung (ökologische Leistung), C3 — Förderung ökologischen Verhaltens (Verantwortung der Führung) und D4 — Soziale Gestaltung der öffentlichen Leistung (soziale Leistung) durch konstruktive, zukunftsfähige Regulierung statt regulatorischer Entlastung.
Im Antrag steht
Von einer weiteren oder erweiterten Ausweisung sogenannter „roter Gebiete“ gemäß der Düngeverordnung abzusehen, solange die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der bisherigen Gebietsausweisungen nicht vollständig überprüft, korrigiert und rechtsicher neu bewertet worden sind.
Vorschlag
Stärkt Transparenz & Mitbestimmung (D5 — Transparente Kommunikation und demokratische Einbindung), Ökologische Nachhaltigkeit (D3 — Ökologische Gestaltung der öffentlichen Leistung/E3 — Verantwortung für ökologische Auswirkungen) und Rechtsstaatsprinzip (D1 — Schutz des Individuums, Rechtsgleichheit) durch partizipative, evidenzbasierte Governance.
Im Antrag steht
Realitätsnahe Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit zu schaffen, um den tatsächlichen Einfluss der Landwirtschaft und anderer Eintragsquellen auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern abzubilden.
Vorschlag
Stärkt Soziale Gerechtigkeit (D4 — Soziale Gestaltung der öffentlichen Leistung) und Solidarität (D2 — Gesamtwohl in der Gemeinde) durch faire Lastenverteilung und Gemeinwohl-Orientierung statt Alleinverantwortung der Landwirtschaft.
Abstimmungsergebnis
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