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BB · Drs. 8/2 · Antrag · eingebracht 17.10.2024

Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags

Zusammenfassung

Der Antrag beauftragt den Hauptausschuss, die Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg datenschutzkonform nach aktueller EuGH-Rechtsprechung zu überarbeiten.

Stärkster Wert — Stärken

Fokussiert auf Rechtsstaatlichkeit; Berücksichtigt aktuelle EuGH-Rechtsprechung

Schwächster Wert — Schwächen

Kein Bezug zu Bürger:innenbeteiligung; Kein Bezug zu sozialen oder ökologischen Werten

Redline-Vorschläge

Vorschlag 1 von 2
Der vom Landtag zu bestellende Hauptausschuss wird beauftragt, die endgültige Fassung der Geschäftsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Transparenz-, Partizipations- und Datenschutzanforderungen der DSGVO sowie unter Einbeziehung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zu erarbeiten und sie dem Plenum zur Beschlussfassung vorzulegen.

Stärkt den GWÖ-Wert 'Transparenz & Mitbestimmung' (C5/D5) durch explizite Bürgerbeteiligung und macht den Prozess nachvollziehbar – entspricht dem GWÖ-Matrixfeld D5 (++).

Vorschlag 2 von 2
Der vom Landtag zu bestellende Hauptausschuss wird beauftragt, die endgültige Fassung der Geschäftsordnung - unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung auf parlamentarische Vorgänge sowie unter Einhaltung der Grundsätze der Gemeinwohl-Ökonomie, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Mitbestimmung und Rechtssicherheit für alle Beteiligten - zu erarbeiten und sie dem Plenum zur Beschlussfassung vorzulegen.

Verankert explizit die GWÖ-Werte im Mandat – stärkt die Legitimation und systematische Einbindung in die parlamentarische Arbeit (C5, C1).

Bewertung
Unterstützen mit Änderungen Die Geschäftsordnung regelt das innere parlamentarische Verfahren und stärkt strukturell Transparenz & Mitbestimmung (Wert 5), insbesondere durch Öffentlichkeitsgrundsatz (§74), Bürgerbeteiligung via Petitionen (§61–66), Anhörungsrechte (§38), und klare Regeln zur Teilnahme von kommunalen Spitzenverbänden (§35) sowie dem Rat für sorbische Angelegenheiten (§36). Sie fördert auch Solidarität (Wert 2) durch verbindliche Beteiligungsrechte von Minderheiten und Gruppen. Allerdings fehlt eine explizite Verankerung ökologischer Nachhaltigkeit oder sozialer Gerechtigkeit als Leitprinzipien im Verfahrensrecht — diese Werte bleiben in der GO neutral berührt (○), obwohl sie für die Inhalte der Gesetzgebung entscheidend sind.

Matrix 2.0 · 25 Felder

Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
+
+
D · Bürger:innen
+
E · Gesellschaft & Natur

Programm-Treue pro Fraktion

SPD
WP 5/10 PP 5/10
AfD
WP 0/10 PP 0/10
CDU
WP 0/10 PP 0/10
BSW A
WP 7/10 PP 0/10

Belege — BSW

„Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist zu stärken. Die Weisungsgebundenheit de..."
✓ verifiziert BSW Brandenburg Wahlprogramm 2024, S. 14 · PDF öffnen
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