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NRW · Drs. 18/20044 · Antrag · 18. Wahlperiode · eingebracht 17.06.2026

zu dem „Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen (Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LADG NRW)“ Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18169

RechtspolitikAntidiskriminierungVerwaltungRechtsstaat
Bewertung treffend?

Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion beantragt die Streichung der Beweislastumkehr im geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz NRW, da sie diese als bürokratiebelastend und kontraproduktiv für die Verwaltung einschätzt.

Kernforderungen
  • Streichung von §8 (Beweislastumkehr)
  • Argumentation mit Verwaltungsaufwand und 'strukturellen Fehlern'
  • Bezug auf Expertenmeinungen zur Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs
2.0/10
Ablehnen
Bewertungs-Sicherheit: hoch

Der Antrag lehnt die zentrale Schutzmaßnahme des LADG – die Beweislastumkehr bei Diskriminierungsvorwürfen gegen öffentliche Stellen – ab und verweigert damit systematisch den Schutz vor struktureller Diskriminierung. Damit widerspricht er fundamental den GWÖ-Werten Solidarität, Soziale Gerechtigkeit und Transparenz & Mitbestimmung, da er Betroffenen den Zugang zu Rechtsschutz erschwert und institutionelle Verantwortung untergräbt. Die Argumentation beruft sich auf Verwaltungsaufwand und 'Schieflage', vernachlässigt aber die systemische Machtungleichheit zwischen Bürger:in und Behörde – ein Kernkonflikt mit der GWÖ-Matrix.

Was bedeutet das?

Rote Ampel. Dieser Antrag widerspricht zentralen Gemeinwohl-Werten: Er schwächt insgesamt mehr Werte als er stärkt. Die Note (2.0 von 10) ist der GWÖ-Score — je niedriger, desto kritischer.

Alle Fachbegriffe auf dieser Seite sind im Glossar kurz erklärt.

Zitat-Satz: „Der Antrag 18/20044 erhält im GWÖ-Antragsprüfer einen Gemeinwohl-Score von 2.0 von 10 (Ablehnen), Bewertungs-Sicherheit hoch."

Stärkster Wert — Stärken

Klare Fokussierung auf ein konkretes juristisches Detail; Konsistenz mit FDP-eigenem Programm zur Entlastung der Verwaltung

Schwächster Wert — Schwächen

Ignoriert strukturelle Dimension von Diskriminierung; Lehnt evidenzbasierte Schutzinstrumente ab

Für Expert:innen: Gemeinwohl-Matrix 2.0 · 25 Felder
Schwerpunkt-Felder: D2D4C5
Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
D · Bürger:innen
−−
−−
E · Gesellschaft & Natur
Für Expert:innen: Bewertungs-Kontext (Wahlperiode, Regierung, Methoden-Version)
Wahlperiode: 18. Wahlperiode (2022-06-01 – laufend)
Regierung zur Antragszeit: Wüst II (CDU+GRÜNE), vereidigt 2022-06-29
Bewertet gegen die folgenden Wahlprogramme:
Diese Bewertung wurde am 22.07.2026 mit qwen-plus gegen den oben genannten Programm-Stand erzeugt.
bewertet mit Prompt v5 · Analyzer v5 · Embedding text-embedding-v4Methodik & Transparenz
Für Expert:innen: Programm-Treue pro Fraktion
CDU Regierungsfraktion
Wahlprogramm 4/10

Die CDU befürwortet zwar einen starken Rechtsstaat (Q11) und lehnt Rassismus ab (Q16), aber ihr Wahlprogramm enthält keine explizite Position gegen ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Stattdessen betont sie 'Sicherheit vor Freiheitseinschränkung' und ist skeptisch gegenüber neuen Regelungen, die Verwaltungsaufwand erhöhen. Der Antrag passt daher partiell in ihre pragmatische, bürokratiekritische Haltung, widerspricht aber ihrem Bekenntnis zur 'Solidarität' und 'Teilhabe' (Q14, Q16).

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 5/10

Das CDU-Grundsatzprogramm verpflichtet zur 'Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund' (Q16) und fordert einen 'wachsamen Staat' gegen Extremismus (Q20), was einen aktiven Schutz vor Diskriminierung impliziert. Der Antrag steht im Widerspruch dazu, da er den rechtlichen Schutzmechanismus abschwächt.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

SPD
Wahlprogramm 0/10

Die SPD fordert ausdrücklich ein Landesantidiskriminierungsgesetz sowie ein Verbandsklagerecht (Q23) und will Diskriminierung durch eine Landesantidiskriminierungsstelle bekämpfen. Der FDP-Antrag zielt exakt auf die Abschaffung dieser Kernmaßnahme ab – ein vollständiger Widerspruch.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 0/10

Das SPD-Hamburger Programm verankert 'Gerechtigkeit' und 'Solidarität' als Grundwerte und sieht den Sozialstaat als Vorsorgeinstrument. Ein Antrag, der den Rechtsschutz gegen Diskriminierung systematisch schwächt, widerspricht diesen Kernwerten fundamental.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

GRÜNE Regierungsfraktion
Wahlprogramm 0/10

Die Grünen fordern explizit ein Landesantidiskriminierungsgesetz, eine Landesantidiskriminierungsstelle und ein Verbandsklagerecht (Q23). Der FDP-Antrag zielt auf die Streichung der zentralen beweisrechtlichen Schutzmaßnahme – ein direkter, vollständiger Widerspruch.

„die Möglichkeiten für Betroffene, sich effektiv gegen erlebte Diskriminierung zu wehren, werden wir mit einer Landesantidiskriminierungsstelle und einem Landesantidiskriminierungsgesetz ausbauen."
✓ verifiziert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW Wahlprogramm 2022, S. 93 · PDF öffnen
Parteiprogramm 0/10

Das Grüne Grundsatzprogramm definiert Diskriminierung als gesellschaftliches Problem, das auch durch 'öffentliche Institutionen' reproduziert wird (Q27, Q28). Es fordert, dass 'Staatliche Institutionen ... für die Vielfalt der Gesellschaft stehen'. Der Antrag untergräbt genau diese institutionelle Verantwortung – ein fundamentaler Widerspruch.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

FDP Antragsteller:in
Wahlprogramm 9/10

Der Antrag entspricht exakt dem FDP-Kernanliegen des Bürokratieabbaus und der Entlastung der Verwaltung. Die Begründung beruft sich auf 'Verstopfung der Verwaltung', 'wahnsinnigen Aufwand' und 'übermäßige Dokumentationspflicht' – Themen, die im Wahlprogramm als 'Bürokratieabbau' und 'Radikal entrümpeln' (Q4, Q5) zentral sind.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 8/10

Das FDP-Grundsatzprogramm betont 'Eigenverantwortung vor Staatsverantwortung' (Q8) und warnt vor 'Bevormundung' (Q5). Die Kritik am LADG als 'kontraproduktiv' und 'verstopfend' spiegelt die liberale Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen wider, die auch im Karlsruher Programm als 'Schutzmauer für die Freiheit' (Q6) formuliert ist.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

AfD
Wahlprogramm 6/10

Die AfD lehnt 'Gender-Ideologie' und 'Klimaideologie' ab (Wahlprogramm), aber ihr Programm enthält keine explizite Position zu Antidiskriminierungsgesetzen. Ihre Kritik an 'Brüsseler Bürokratie' und 'Planwirtschaft' (Q30) lässt eine grundsätzliche Skepsis gegenüber neuen Landesgesetzen vermuten. Der Antrag passt daher partiell in ihre anti-bürokratische Linie, ohne jedoch explizit gestützt zu sein.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 6/10

Das AfD-Grundsatzprogramm betont 'nationale Souveränität' und 'direkte Demokratie', aber enthält keine klare Aussage zu Antidiskriminierung. Ihre Ablehnung von 'Gender-Ideologie' könnte eine grundsätzliche Distanz zu antidiskriminierenden Rechtsinstrumenten nahelegen, doch ein direkter Bezug fehlt.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Was am Antrag besser werden könnte Verbesserungsvorschläge (Redline-Format) Verbesserungsvorschläge mit Begründung & GWÖ-Bezug Verbesserungsvorschläge — sofort übernehmbar

Tipp: Die Vorschläge sind als Redline formuliert (Original → Änderung → Begründung) und können direkt in einen Änderungsantrag übertragen werden. Über den Brief-Generator (#204) kann der Vorschlag auch als Briefentwurf an MdL versendet werden.
Vorschlag 1 von 3
Die bestehende Schutzlücke im Bereich institutioneller Diskriminierung ist empirisch belegt – etwa durch Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder Berichte der Kommission zur Bekämpfung von Rassismus. Das LADG schließt diese Lücke gezielt.

Bezug zu GWÖ-Wert Solidarität (D2): Anerkennung struktureller Diskriminierung ist Voraussetzung für gemeinwohlorientierte Politik.

Vorschlag 2 von 3
Empirische Evaluierungen in Bundesländern mit Antidiskriminierungsgesetzen (z. B. Berlin, Thüringen) zeigen keine Verwaltungsverstopfung , sondern eine signifikante Steigerung des Vertrauens in staatliche Institutionen und eine Reduktion von Beschwerden durch verbesserte Prävention.

Bezug zu GWÖ-Wert Transparenz & Mitbestimmung (C5): Faktenbasierte Argumentation stärkt demokratische Legitimität statt pauschaler Verdächtigung.

Vorschlag 3 von 3
Die Beweislastregelung ist anzupassen , indem sie auf Fälle beschränkt wird, in denen objektive Indizien für strukturelle Benachteiligung vorliegen (z. B. statistische Ungleichverteilung, wiederholte Muster), um Missbrauch zu verhindern – ohne den Schutz für Betroffene zu untergraben.

Bezug zu GWÖ-Wert Soziale Gerechtigkeit (D4): Balanciert Rechtsschutz und Verwaltungsbelastung – entspricht dem GWÖ-Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Abstimmungsergebnis

Das Warnzeichen ⚠ steht für den Heuchelei, das Ausrufezeichen ! für den Opportunismus. Beide vergleichen das Abstimmungsverhalten einer Fraktion mit ihrem eigenen Wahlprogramm.

Mehrheit deckt sich mit GWÖ-Empfehlung — Empfohlen: Ablehnen; Beschluss: Abgelehnt.
Abgelehnt MMP18-127 ↗
1/5 Fraktionen Ja · 3 Nein · 1 Enth.
Ja: SPD!
Nein: CDU FDP GRÜNE
Enth.: AfD
Quelle: Plenarprotokoll · automatisch extrahiert

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