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BUND · Drs. 21/5059 · Antrag · eingebracht 27.03.2026

Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen - Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur rechtssicheren Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung durch objektive Kriterien, digitale Verfahren und ein 'Hybrid-Modell' zur Anrechnung freiwilliger Sozialversicherungsbeiträge.

Stärkster Wert — Stärken

Konsequente Digitalisierung des Statusfeststellungsverfahrens; Pragmatische Lösung für Rechtssicherheit bei Projektarbeit

Schwächster Wert — Schwächen

Systematische Schwächung der sozialstaatlichen Absicherung; Fehlende Berücksichtigung von prekärer Selbstständigkeit

Redline-Vorschläge

Vorschlag 1 von 3
Selbstständige Tätigkeit ist vornehmlich durch eigenes Unternehmensrisiko, Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft, eine im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie und die Gewährleistung einer mindestens grundlegenden sozialen Absicherung gemäß § 7 SGB IV gekennzeichnet;

Stärkt D4 (Soziale Gerechtigkeit) durch Verankerung sozialstaatlicher Mindeststandards statt reiner Individualisierung

Vorschlag 2 von 3
Erfordert die Dienstleistung Arbeitsleistungen im Betrieb des Auftraggebers und eine enge Zusammenarbeit mit dessen Organisation, sind bei kumulativem Vorliegen gewichtige Indikatoren für selbstständige Tätigkeit: (1) eine Vergütung, die mindestens 130 % der gesetzlichen Mindestvergütung für vergleichbare abhängige Beschäftigung zulässt, (2) der dokumentierte Nachweis eigener Absicherung im Einklang mit den Mindeststandards der gesetzlichen Sozialversicherung , sowie (3) eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung;

Verhindert Lohn- und Sozialdumping, stärkt D2 (Solidarität) und D4 (Soziale Gerechtigkeit) durch objektive, gemeinwohlorientierte Mindeststandards

Vorschlag 3 von 3
Die Bindungswirkung der Statusfeststellung gesetzlich klarzustellen; jedoch mit der Einschränkung, dass bei Hinweisen auf faktische Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation oder wirtschaftliche Abhängigkeit eine erneute Prüfung zulässig bleibt ; die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sollen hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sowohl für die Einzugsstellen als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend sein;

Schützt vor Scheinselbstständigkeit, stärkt D1 (Menschenwürde) und D2 (Solidarität) durch Aufrechterhaltung des Schutzzwecks der Sozialversicherung

Bewertung
Ablehnen Der Antrag zielt auf Entbürokratisierung und Rechtssicherheit für Selbstständige, aber vernachlässigt systematisch soziale Absicherung als Gemeinwohlziel. Er verlagert den Schutz von der kollektiven Versicherungspflicht hin zu individueller Eigenverantwortung — ohne Mindeststandards für Teilhabe, Solidarität oder ökologische Gerechtigkeit. Besonders gravierend ist die fehlende Berücksichtigung von prekärer Selbstständigkeit (z. B. Plattformarbeit), die faktisch abhängige Beschäftigung verschleiert. Die Matrix-Bewertung zeigt starke Widersprüche in D4 (Soziale öffentliche Leistung) und C3 (Ökologische Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln), da der Antrag keine gemeinwohlorientierte Sozialversicherungsreform vorschlägt, sondern eine marktliberale Statusabgrenzung.

Matrix 2.0 · 25 Felder

Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
-
--
D · Bürger:innen
+
--
--
+
E · Gesellschaft & Natur

Programm-Treue pro Fraktion

CDU
WP 6/10 PP 5/10
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WP 6/10 PP 5/10
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