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BB · Drs. 8/673 · Antrag · eingebracht 18.03.2025

Freiheit des Sprachgebrauchs an Brandenburger Hochschulen sichern

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion fordert, dass Hochschulen bei der Benotung keine geschlechtergerechten Sprachformen berücksichtigen dürfen und sich ausschließlich am Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung orientieren müssen.

Stärkster Wert — Stärken

Klare Benennung der Rechtsgrundlage (Art. 5 Abs. 3 GG); Fokus auf faire Bewertung als bildungspolitisches Ziel

Schwächster Wert — Schwächen

Instrumentalisierung von 'Sprachfreiheit' zur Marginalisierung von Minderheiten; Ignoranz gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Sprachentwicklung und Geschlechtergerechtigkeit

Redline-Vorschläge

Vorschlag 1 von 3
Sicherzustellen, dass an allen Brandenburger Hochschulen die Benotung mündlicher und schriftlicher Leistungen nicht von der Verwendung geschlechtergerechter Sprachformen abhängt , und stattdessen die sprachliche Gestaltung als Ausdruck von Selbstbestimmung und Vielfalt gewürdigt wird .

Stärkt Menschenwürde (D1) und Solidarität (D2) durch Anerkennung sprachlicher Selbstbestimmung und entzieht der Diskriminierung von nicht-binären und trans Personen die institutionelle Legitimation.

Vorschlag 2 von 3
Das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung als Orientierungsgrundlage für schriftliche Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten zu gewährleisten, unter ausdrücklicher Anerkennung, dass geschlechtergerechte Sprachformen im akademischen Kontext als legitime und wissenschaftlich fundierte Ausdrucksformen gelten .

Stärkt Transparenz & Mitbestimmung (D5) und soziale Gerechtigkeit (D4) durch klare, inklusive Leitlinien statt normativer Einengung.

Vorschlag 3 von 3
Schreibweisen mit Genderstern, Unterstrich oder Doppelpunkt innerhalb von Wörtern sind vom Rat für deutsche Rechtschreibung nicht als offizieller Standard anerkannt, doch sie sind als etablierte, wissenschaftlich reflektierte und gesellschaftlich verbreitete Formen der geschlechtergerechten Sprachgestaltung anerkannt und dürfen nicht benachteiligt werden .

Behebt den fundamentalen Widerspruch zu Menschenwürde (D1) und Solidarität (D2) durch positive Anerkennung statt stigmatisierender Negation.

Bewertung
Ablehnen Der Antrag widerspricht zentralen GWÖ-Werten: Er untergräbt Solidarität und soziale Gerechtigkeit, indem er geschlechtergerechte Sprachpraxis als 'Ungleichbehandlung' delegitimiert und damit strukturelle Diskriminierung reproduziert. Er verletzt Menschenwürde durch die instrumentalisierende Abwertung von Selbstbestimmung in Sprache und Identität. Ökologische Nachhaltigkeit und Transparenz & Mitbestimmung bleiben unberührt. Die Fokussierung auf orthografische Normativität statt auf inklusive Kommunikation steht im Widerspruch zur gemeinwohlorientierten Verantwortung für Teilhabe.

Matrix 2.0 · 25 Felder

Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
--
D · Bürger:innen
--
--
--
E · Gesellschaft & Natur

Programm-Treue pro Fraktion

SPD
WP 1/10 PP 2/10
AfD
WP 9/10 PP 9/10
CDU A
WP 9/10 PP 7/10
BSW
WP 10/10 PP 0/10

Belege — CDU

„Aus unserer Sicht lässt sich das richtige Anliegen, allen Menschen mit Respekt zu begegnen, nicht durch Zwang und Bevormundung erreicht. Unsere Sprache sollte sich an den Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung orientieren."
✓ verifiziert CDU Brandenburg Wahlprogramm 2024, S. 53 · PDF öffnen
„Wir stehen für mehr Gleichstellung und Vielfalt. Exzellente Wissenschaft braucht Vielfalt und Originalität."
✓ verifiziert CDU Grundsatzprogramm 2024, S. 50 · PDF öffnen

Belege — BSW

„Handys und Tablets. Konsequentes Genderverbot an Schulen und Behörden!"
✓ verifiziert BSW Brandenburg Wahlprogramm 2024, S. 4 · PDF öffnen
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