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SL · Drs. 17/1 · Antrag · eingebracht 22.04.2022

Verfahren bei Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages

Zusammenfassung

Der Antrag regelt ein gemeinsames, vereinfachtes Verfahren für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Landtagsabgeordneten im Saarland, insbesondere für Verkehrsdelikte und Bagatellfälle.

Stärkster Wert — Stärken

Klare prozedurale Regelung; Interfraktionelle Einigung

Schwächster Wert — Schwächen

Keine Verankerung in Gemeinwohlwerten; Bagatellisierung von Delikten

Redline-Vorschläge

Vorschlag 1 von 3
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Erzwingungshaft (§§ 96, 97 OWiG) bedürfen der Genehmigung des Landtages unter Beteiligung eines unabhängigen Ethikbeirats und nach öffentlicher Anhörung im Ausschuss .

Stärkt Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und soziale Gerechtigkeit (Spalte 4) durch externe Kontrolle und Öffentlichkeit – entspricht GWÖ-Wert 'Demokratie als Prozess', nicht als Privileg.

Vorschlag 2 von 3
Bei Vorentscheidungen werden die Beschlüsse des Ausschusses dem Landtag durch die Präsidentin oder den Präsidenten schriftlich mitgeteilt. Sie werden innerhalb von zwei Sitzungswochen auf die Tagesordnung gesetzt, es sei denn, der Ausschuss begründet schriftlich, warum eine öffentliche Debatte nicht erforderlich ist.

Fördert Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und stärkt die parlamentarische Kontrolle über eigene Immunitätsentscheidungen – entspricht GWÖ-Wert 'Demokratie statt Geheimverfahren'.

Vorschlag 3 von 3
Diese Genehmigung umfasst nicht [...] den Antrag auf Einleitung eines ehren- oder berufsgerichtlichen Verfahrens und den Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Berufs- oder Vertretungsverbots, sofern der Antrag auf Grund schwerwiegender Vorwürfe gegen die Ausübung des Mandats gerichtet ist und eine Gefährdung des Gemeinwohls plausibel dargelegt wird.

Verknüpft Immunität mit dem Gemeinwohl-Prinzip (Spalte 2) und verhindert Missbrauch des Mandats – entspricht GWÖ-Wert 'Solidarität statt Privileg'.

Bewertung
Überarbeiten Der Antrag regelt parlamentarische Immunitätsverfahren rein formal-prozedural und berührt keine konkreten Gemeinwohl-Dimensionen wie soziale Gerechtigkeit, Ökologie oder Mitbestimmung. Er stärkt die Rechtsstaatlichkeit (Menschenwürde, Spalte 1), aber nur indirekt und ohne Bezug zur Wirkung auf Bürger:innen oder Natur. Kein Feld der GWÖ-Matrix wird aktiv gefördert; stattdessen bleibt die politische Verantwortung der Abgeordneten gegenüber der Bevölkerung unthematisiert — ein gravierendes Defizit in Bezug auf Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und Solidarität (Spalte 2). Einzelne Regelungen wie die Bagatellisierung von Verkehrsdelikten untergraben das Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz.

Matrix 2.0 · 25 Felder

Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
+
-
D · Bürger:innen
--
E · Gesellschaft & Natur

Programm-Treue pro Fraktion

SPD A
WP 5/10 PP 6/10
CDU A
WP 4/10 PP 5/10
AfD A
WP 7/10 PP 7/10

Belege — AfD

„Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind."
✓ verifiziert AfD Grundsatzprogramm 2016, S. 26 · PDF öffnen
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